AGB

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma DIRNBERGER.NET, IT-Service GbR, Axöder Ring 16, 84307 Eggenfelden

Angebote

  1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma DIRNBERGER.NET, IT-Service GbR (im folgenden DIRNBERGER.NET genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn DIRNBERGER.NET sie schriftlich bestätigt.
  2. Angebot sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit im Angebot nicht eine Bindungsfrist schriftlich bestätigt wurde
  3. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mir der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Vertragsänderungen, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. 1.Die Preise verstehen sich ab Lager inkl. Verpackung. Mehrwertsteuer, sonstige Steuern und Abgaben zum Zeitpunkt der Lieferung werden in jeweils gesetzlicher Höhe berechnet. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen ohne jeden Abzug mit Lieferung bzw. Erbringung der Dienstleistung fällig.
  2. 2.Zahlungen haben entweder per Überweisung auf eines der angegebenen Konten oder aber durch Scheck zu erfolgen. Maßgeblich für den Zahlungseingang ist die tatsächliche, endgültige und unwiderrufliche Gutschrift auf dem Konto von DIRNBERGER.NET. Eventuell durch den Zahlungsvorgang verursachte Kosten oder Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Unabhängig von einer Bestimmung des Käufers ist DIRNBERGER.NET berechtigt, Zahlungseingänge zunächst auf Kosten und Zinsen und bei mehreren fälligen Forderungen jeweils auf die älteste Forderung zu berechnen.
  3. Ab Fälligkeit ist der Kaufpreis mit 5% zu verzinsen. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug (ab erster Zahlungserinnerung), hat er den Kaufpreis mit 6% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. DIRNBERGER.NET ist darüber hinaus berechtigt, für jede Zahlungserinnerung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5.-EUR zu verlangen sowie bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen an den Käufer zurückzuhalten. Die Geltendmachung darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Der Käufer kann nur mit von DIRNBERGER.NET schriftlich anerkannten bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. wegen dieser Ansprüche ein Zurückhaltungsrecht geltend machen.
  5. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird ein Scheck nicht eingelöst werden oder werden DIRNBERGER.NET Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist DIRNBERGER.NET berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen, auch wenn DIRNBERGER.NET Schecks angenommen hat. DIRNBERGER.NET ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Annahme

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die bestellte Ware oder die vereinbarte Dienstleistung abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald DIRNBERGER.NET die Lieferung des Gegenstandes oder die Erbringung der Dienstleistung angeboten hat. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von acht Tagen, so steht DIRNBERGER.NET gleichwohl der vereinbarte Preis zu. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, so hat er die DIRNBERGER.NET entstandenen Finanzierungs- und Lagerkosten zu erstatten.
  2. Verlangt DIRNBERGER.NET die Abnahme der bestellten Gegenstände mit dem Hinweis, dass nach Ablauf einer zweimonatigen Frist die Gegenstände verwertet werden und nimmt der Käufer die bestellten Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist ab, so ist DIRNBERGER.NET berechtigt, die Gegenstände durch freihändigen Verkauf zu Lasten des Käufers bestmöglich zu verwerten.
  3. Der Verwertungserlös ist nach Abzug eventueller Verwertungskosten auf die Zahlungsverpflichtung des Käufers zu verrechnen. Nimmt der Käufer die vereinbarte Dienstleistung ganz oder teilweise nicht ab, so kann DIRNBERGER.NET insoweit 50 % der für die Dienstleistung vereinbarten Vergütung als pauschalierten Ersatz für die ihr entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn vom Käufer verlangen. Soll höherer Schadensersatz geltend gemacht werden, so ist dieser insgesamt im Einzelnen nachzuweisen. Der Käufer ist berechtigt, weniger zu bezahlen, wenn er den Nachweis führt, dass DIRNBERGER.NET kein oder ein wesentlicher geringer Schaden als der vorgenannte pauschalierte Ersatz entstanden ist.

Lieferungen und Gefahrenübergang

  1. Die von DIRNBERGER.NET genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die DIRNBERGER.NET die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten von DIRNBERGER.NET eintreten, hat DIRNBERGER.NET auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen DIRNBERGER.NET, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Liegt der Grund für eine Verzögerung der Lieferung im Einflussbereich des Käufers und ist er von DIRNBERGER.NET nicht zu vertreten, ist DIRNBERGER.NET berechtigt, nach Meldung der Versandbereitschaft die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers zunächst zu verwahren. Unberührt hiervon bleiben die Rechte von DIRNBERGER.NET gemäß Abschnitt III.
  3. Bei Überschreitung eines verbindlichen Versand- und Liefertermins kann der Käufer erst dann hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten, wenn eine vom Käufer nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens einem Monat fruchtlos abgelaufen ist. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  4. DIRNBERGER.NET ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, die DIRNBERGER.NET aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig entstehen, Eigentum von DIRNBERGER.NET. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen von DIRNBERGER.NET in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für DIRNBERGER.NET als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für DIRNBERGER.NET. Erlischt das Eigentum von DIRNBERGER.NET durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum von DIRNBERGER.NET an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf DIRNBERGER.NET übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von DIRNBERGER.NET unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich des Vorbehaltseigentums entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an DIRNBERGER.NET ab. DIRNBERGER.NET ermächtigt den Käufer widerruflich, die an DIRNBERGER.NET abgetretenen Forderungen für ihre Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von DIRNBERGER.NET hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und DIRNBERGER.NET die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wird der Käufer auf das Eigentum von DIRNBERGER.NET hinweisen und DIRNBERGER.NET unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist DIRNBERGER.NET berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch DIRNBERGER.NET liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
  5. Übersteigt der Wert der DIRNBERGER.NET gegebenen Sicherheiten die Forderungen von DIRNBERGER.NET gegen den Käufer insgesamt um mehr als 20%, wird DIRNBERGER.NET auf Verlangen des Käufers nach eigener Wahl insoweit Sicherheiten freigeben.

Gewährleistung

  1. Für gebrachte Vertragsgegenstände übernimmt DIRNBERGER.NET keinerlei Haftung. Die Gewährleistung wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Im Übrigen übernimmt DIRNBERGER.NET für gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen Gewährleistung wie folgt:
  2. DIRNBERGER.NET gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von Material- und Fabrikationsmängeln sind. Dies gilt nicht nur für Mängel, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Installation, Benutzung bzw. Bedienung oder auf von DIRNBERGER.NET nicht ausdrücklich autorisierte Nachbesserungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, entfällt jede Gewährleistung.
  3. Der Käufer hat DIRNBERGER.NET etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind DIRNBERGER.NET unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  4. DIRNBERGER.NET leistet Gewähr nach ihrer Wahl, entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen Anspruch auf die Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn DIRNBERGER.NET einen anerkannten Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens einem Monat beseitigt hat.
  5. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers erlöschen, wenn das mangelhafte Teil nach Aufforderung nicht unverzüglich an DIRNBERGER.NET gesandt wird. DIRNBERGER.NET kann die Annahme zurückgelieferter Waren verweigern, wenn DIRNBERGER.NET nicht zuvor vom Grund der Rücksendung schriftlich unterrichtet und DIRNBERGER.NET nicht Gelegenheit gegeben wurde, den geltend gemachten Mangel oder Schaden zu überprüfen.
  6. Die Beseitigung anerkannter Mängel erfolgt unentgeltlich nach Wahl von DIRNBERGER.NET entweder bei DIRNBERGER.NET oder beim Käufer. Sämtliche anderen Kosten der Nachbesserung oder Ersatzlieferung wie z.B. Transportversicherung, Verpackungskosten etc., gehen zu Lasten des Käufers.
  7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
  8. Gewährleistungsansprüche gegen DIRNBERGER.NET stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Schutzrechte Dritter

  1. Soweit nichts anderes vereinbart, übernimmt DIRNBERGER.NET keine Haftung dafür, dass die gelieferten Waren nicht gewerblich Schutzrechte Dritter verletzen. Der Käufer ist verpflichtet, DIRNBERGER.NET unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber, derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten Waren oder Programme nach Entwürfen oder Anweisungen des Käufers gebaut oder erstellt worden, so hat der Käufer DIRNBERGER.NET von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Unabhängig davon, dass DIRNBERGER.NET keine Haftung für die Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter übernimmt, wird sich DIRNBERGER.NET in einem solchen Falle bemühen, eine für den Käufer günstige Regelung zur Weiternutzung der betroffenen Geräte zu finden. Hat der Käufer trotz des vorstehenden Haftungsausschlusses Haftungsansprüche gegen DIRNBERGER.NET, so beschränken sich diese Ansprüche nach Wahl von DIRNBERGER.NET darauf, dass der Käufer verlangen kann, dass das Gerät von DIRNBERGER.NET so verändert wird, dass es keine Schutzrechte mehr verletzt, oder dass DIRNBERGER.NET dem Käufer ein Nutzungsrecht verschafft oder dass das betreffende Gerät oder Programm durch ein solches ersetzt wird, das keine Schutzrechte Dritter verletzt und den Anforderungen des Käufers entspricht, oder dass DIRNBERGER.NET die betroffenen Geräte oder Programme zurücknimmt und dem Käufer den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages für Nutzung und Wertverlust erstattet.
  2. In jedem Fall haftet DIRNBERGER.NET auch insoweit nur bis zur Höhe des Kaufpreises.

Haftung

  1. DIRNBERGER.NET haftet für Schäden des Käufers nur insoweit, als DIRNBERGER.NET oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine Haftung für mittelbare oder Mangelfolgeschäden sowie für Aus- und Einbaukosten ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, auf welcher Bestimmung sie beruhen.

Allgemeines

  • Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen Kaufabschlussgesetzes.
  • Soweit gesetzlich zulässig, ist Eggenfelden ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Erfolg unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie möglich kommt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.